Anbieterbedingungen
Stand: 20.08.2026 · Version v9
1. Geltungsbereich
Diese Anbieterbedingungen ergänzen die Nutzungsbedingungen für Anbieter, die Feierfunk geschäftlich zur Präsentation, Angebotserstellung oder Online-Buchung von Eventdienstleistungen nutzen.
2. Identität und Pflichtangaben
Anbieter müssen echte und aktuelle Unternehmens-/Personenangaben, eine ladungsfähige Anschrift, geschäftliche Kontaktmöglichkeit und alle für ihre Tätigkeit einschlägigen Pflichtinformationen bereitstellen. Register-, Steuer-, Erlaubnis- oder Aufsichtsangaben sind anzugeben, soweit sie für den jeweiligen Anbieter gesetzlich erforderlich sind. Feierfunk darf Nachweise anfordern und Online-Buchungen bis zur Vervollständigung deaktivieren.
3. Preise, Angebote und Verbraucherinformationen
Anbieter sind für Leistungsumfang, Gesamtpreis, Verfügbarkeit und sämtliche eigenen vorvertraglichen Verbraucherinformationen verantwortlich. Vor Aktivierung der Online-Buchung sind eigene Buchungs-/Leistungsbedingungen, Storno-/Erstattungsregeln sowie die für die konkrete Leistung zutreffende Widerrufsinformation zu hinterlegen. Feierfunk ersetzt keine individuelle Rechtsberatung des Anbieters.
4. Erfolgsprovision
Im Tarif FREE beträgt die Feierfunk-Erfolgsprovision 10 % des über Feierfunk bezahlten Buchungswerts. Im Tarif PRO beträgt sie 6 %. Die Provision wird bei der Zahlungsabwicklung technisch berücksichtigt. Bei einer vollständigen Rückerstattung wird die Plattformprovision nach Maßgabe der tatsächlichen Zahlungs-/Erstattungsabwicklung korrigiert; bei Teil- oder Stornozahlungen kann die Provision auf den tatsächlich beim Anbieter verbleibenden bzw. vergüteten Betrag entfallen.
5. PRO Jahresmitgliedschaft
PRO richtet sich zum Start ausschließlich an gewerblich/unternehmerisch handelnde Dienstleister und kostet regulär 199 € pro Jahr. Das Launch-Angebot kostet für berechtigte Erstabschlüsse 149 € im ersten Vertragsjahr und danach regulär 199 € pro Jahr. Die PRO-Mitgliedschaft verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn sie nicht zum Ende des laufenden Vertragsjahres gekündigt wird. Die Kündigung kann im Anbieter-Dashboard jederzeit zum Laufzeitende vorgemerkt und bis dahin zurückgenommen werden. Das Launch-Angebot endet nach acht Wochen ab dem offiziellen, im Adminbereich einmalig ausgelösten Launch-Start oder nach 100 PRO-Abschlüssen, je nachdem, was zuerst eintritt. Die ersten 50 berechtigten Launch-PRO-Anbieter erhalten das dauerhafte Profilbadge „Founding Provider“. PRO und Founding-Badges erzeugen keinen verdeckten Rankingvorteil.
6. Zahlungsabwicklung und Stripe Connect
Stripe Connect ist noch nicht live geschaltet. Sobald Feierfunk die Online-Zahlungsabwicklung aktiviert, muss der Anbieter für zahlungspflichtige Online-Buchungen die erforderliche Stripe-Connect-Einrichtung einschließlich Identitäts-, Unternehmens- und Auszahlungsvoraussetzungen abschließen. Stripe verarbeitet anschließend Zahlungen und Auszahlungen nach den dort geltenden Vereinbarungen. Feierfunk ist nicht dafür vorgesehen, Anbietererlöse manuell auf einem eigenen Zwischenkonto zu verwahren.
7. Plattformkontakt und Provisionsumgehung
Entsteht der Erstkontakt zwischen Kunde und Anbieter über Feierfunk und wird die konkret vermittelte Leistung anschließend aufgrund dieses Kontakts gebucht, darf die vereinbarte Feierfunk-Erfolgsprovision nicht durch eine bloße Verlagerung der Zahlung oder Buchung außerhalb der Plattform umgangen werden. Zulässig bleibt selbstverständlich die direkte Kommunikation zwischen Kunde und Anbieter. Feierfunk darf bei konkretem Missbrauchsverdacht geeignete Nachweise zur Zuordnung einer vermittelten Buchung verlangen.
8. Steuer-/Plattformmeldepflichten
Anbieter müssen die für gesetzliche Plattform- und Steuermeldepflichten erforderlichen Stammdaten vollständig und aktuell bereitstellen. Soweit Feierfunk als meldender Plattformbetreiber nach dem Plattformen-Steuertransparenzgesetz verpflichtet ist, können gesetzlich bestimmte Anbieter-, Vergütungs- und Transaktionsdaten erhoben, geprüft und an zuständige Behörden gemeldet werden. Betroffene Anbieter werden im gesetzlichen Umfang informiert. Werden gesetzlich erforderliche Angaben trotz wiederholter Anforderung nicht bereitgestellt, kann Feierfunk nach den anwendbaren gesetzlichen Vorgaben Funktionen, Sichtbarkeit oder Auszahlungen bis zur Vervollständigung einschränken.
9. Ranking und Datenzugang
Die wesentlichen Rankingparameter stehen unter Marktplatz & Ranking. FREE, PRO und Founding-Status beeinflussen die normale Standardsortierung nicht. Bezahlte Hervorhebungen werden, falls später eingeführt, getrennt und klar als gesponsert gekennzeichnet. Anbieter erhalten über ihr Konto Zugriff auf ihre eigenen Profil-, Angebots-, Buchungs- und Abrechnungsdaten, nicht auf allgemeine Daten anderer Nutzer.
10. Rechte an Inhalten
Anbieter dürfen nur Inhalte verwenden, für die sie die nötigen Rechte besitzen. Sie räumen Feierfunk die für Plattformbetrieb, Darstellung, technische Anpassung und Moderation erforderlichen einfachen Nutzungsrechte ein.
11. Sperrung und Beendigung
Feierfunk kann bei rechtswidrigen Inhalten, falschen Identitäts-/Unternehmerangaben, Betrug, Provisionsumgehung, Sicherheitsmissbrauch oder wiederholten Verstößen Funktionen, Buchungen oder Konten einschränken. Soweit gesetzlich vorgeschrieben, werden Gründe und Rechtsbehelfs-/Kontaktmöglichkeiten mitgeteilt.
12. Änderungen
Änderungen mit Auswirkungen auf gewerbliche Anbieter werden nach den jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorgaben angekündigt. Zwingende Rechte und gesetzliche Kündigungs-/Informationspflichten bleiben unberührt.